AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Living Apartments

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung möblierter Apartments (Living Apartments), die über apartmenthaus-darmstadt.de oder direkt angefragt werden.

(2) Vermieter ist die in der Buchungsbestätigung genannte Person, die die jeweilige Wohnung vermietet. Mieter ist die Person oder das Unternehmen, in deren Namen gebucht wird.

(3) Bucht ein Unternehmen für einen Mitarbeiter oder eine andere Person (Bewohner), haften Mieter und Bewohner für die Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtschuldner, soweit der Bewohner den Vertrag mitunterzeichnet hat.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich zustimmt.

 

§ 2 Mietgegenstand und Nutzungszweck

(1) Vermietet wird das im Mietvertrag bezeichnete möblierte Apartment samt Inventar laut Inventarliste. Ein Anspruch auf eine andere als die gemietete Wohnung besteht nicht.

(2) Zweck und Dauer des Aufenthalts werden im Mietvertrag festgehalten.

(3) Erfolgt die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, finden die Vorschriften über Mieterhöhungen und den Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts keine Anwendung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 3 Vertragsschluss und Mietzeit

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter den Mietvertrag unterschreibt.

(2) Die Mietzeit ist im Mietvertrag mit festem Anfangs- und Enddatum vereinbart. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, soweit eine Befristung gesetzlich zulässig ist.

(3) Eine Verlängerung ist nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform möglich. Setzt der Mieter den Gebrauch nach Ablauf fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht stillschweigend; § 545 BGB wird ausgeschlossen.

 

§ 4 Miete, Nebenkosten, Zahlung

(1) Die vereinbarte Miete ist eine Pauschalmiete. Sie deckt Nebenkosten, Heizung, Strom, Wasser, Wlan, Möblierung und Ausstattung ab. Eine gesonderte Betriebskostenabrechnung erfolgt nicht.

(2) Alle Preise sind Endpreise. Soweit Umsatzsteuer anfällt, ist sie enthalten.

(3) Bei einer Mietzeit bis zu einem Monat ist die gesamte Miete vor Anreise fällig. Bei längerer Mietzeit ist die Miete monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Mietmonats, zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

(5) Der Mieter kann gegen die Miete mit Forderungen aus § 536a und § 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit in Textform anzeigt. Mit anderen Forderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gesetzliche Minderungsrecht bleibt unberührt.

 

§ 5 Kaution

(1) Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von einer Monatsmiete.
(2) Die Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(3) Die Kaution wird nach Rückgabe der Wohnung und Prüfung auf Schäden abgerechnet und innerhalb angemessener Frist zurückgezahlt. Berechtigte Ansprüche des Vermieters dürfen verrechnet werden.

 

§ 6 Stornierung vor Mietbeginn

(1) Der Mieter kann vor Mietbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten. Bis 60 Tage vor Mietbeginn ist dies kostenfrei.

(2) Bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise kann der Vermieter eine pauschale Entschädigung verlangen: bei Rücktritt bis 28 Tage vor Mietbeginn 50 %, danach 80 % der Miete für die ersten
30 Tage der Mietzeit.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer Weitervermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

(4) Zahlt der Mieter eine fällige Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Vermieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 7 Kündigung und Beendigung

(1) Bei einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch mit einer vereinbarten Mietzeit von mehr als drei Monaten können beide Seiten das Mietverhältnis vorzeitig mit einer Frist von vier Wochen kündigen (§ 573c Abs. 2 BGB). In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform, also eines eigenhändig unterschriebenen Schreibens (§ 568 Abs. 1 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam.

(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach §§ 543, 569 BGB bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, unbefugter Überlassung an Dritte oder nachhaltiger Störung des Hausfriedens vor.

 

§ 8 Übergabe und Rückgabe

(1) Die Wohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Bei der Übergabe wird ein Protokoll mit Inventarliste und Zustand erstellt.

(2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr geräumt, besenrein und mit allen Schlüsseln zurückzugeben.

(3) Gibt der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete (§ 546a BGB). Ein weiterer Schaden kann geltend gemacht werden.

(4) Der Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich zu melden. Der Mieter trägt die Kosten für Ersatz und, falls aus Sicherheitsgründen erforderlich, für den Austausch der Schließanlage, sofern er den Verlust zu vertreten hat.

 

§ 9 Nutzung und Pflichten des Mieters

(1) Die Wohnung darf nur von den in der Buchung genannten Personen bewohnt werden. Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.

(2) In der Wohnung gilt Rauchverbot. Haustiere sind nicht erlaubt.

(3) Der Mieter behandelt Wohnung und Inventar pfleglich, lüftet und heizt ausreichend und hält die Hausordnung ein. Bauliche Veränderungen und das Anbringen von Dekoration mit Bohrungen sind nicht gestattet.

(4) Mängel und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB).

(5) Der Vermieter darf die Wohnung nach Ankündigung von mindestens 24 Stunden aus sachlichem Grund betreten, etwa für Reparaturen oder Ablesungen. Bei Gefahr im Verzug ist der Zutritt auch ohne Ankündigung erlaubt.

(6) Der Mieter nutzt den Internetzugang nur für rechtmäßige Zwecke und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner rechtswidrigen Nutzung beruhen.

 

§ 10 Haftung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für vom Mieter eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur nach Absatz 1 und 2.

(4) Der Mieter haftet für Schäden an Wohnung und Inventar, die er, Mitbewohner oder Besucher schuldhaft verursachen.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln der Wohnung, insbesondere das Minderungsrecht, bleiben unberührt.

 

§ 11 Meldepflicht, Widerrufsrecht, Datenschutz

(1) Besteht für den Bewohner eine Meldepflicht, stellt der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz aus.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Mieter die Wohnung vor Vertragsschluss persönlich besichtigt hat oder wenn die Wohnung von einem Unternehmen oder für eine selbständige berufliche Tätigkeit angemietet wird. Lediglich einem Verbraucher, der den Mietvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Post) und ohne vorherige Besichtigung abschließt, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(3) Personenbezogene Daten werden nur zur Durchführung des Mietverhältnisses verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf apartmenthaus-darmstadt.de.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das Gericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a ZPO).

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

Stand: 23. September 2026

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